Reservatio mentalis (lat., Mentalreservation, Mentalrestriktion), ein bei einer Eidesleistung stillschweigend beigefügter Zusatz, durch welchen der Schwörende sein Gewissen wahren will; ist rechtlich unwirksam. Vgl. Eid, S. 365. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html